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Der Club-Euro wird in ganz Deutschland erprobt: ein Euro pro Ticket, den die Clubs selbst erheben und der von den großen an die kleinen Häuser fließt

Keine staatliche Abgabe: Jeder Club erhebt den Euro selbst, und eine Stiftung verteilt ihn um. 85 % bleiben in der Stadt, 15 % gehen an den bundesweiten Fonds.

Por Redacción Futura Tickets

Redacción

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Die Bundesstiftung LiveKultur hat von der Initiative Musik eine Projektförderung erhalten, um den Club-Euro auf ganz Deutschland auszuweiten: einen Aufschlag von einem Euro pro Ticket, der bisher als regionales Modell in Köln funktionierte. Jeder teilnehmende Club erhebt ihn auf seine eigenen Tickets und rechnet vierteljährlich ab: 85 % der in einer Stadt eingenommenen Summe werden unter den kleineren Clubs derselben Stadt verteilt, 15 % fließen in den bundesweiten Live Music Fund. Die steuerliche Einordnung – Spende oder Servicegebühr mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von 7 % – ist noch nicht entschieden.

Die Bundesstiftung LiveKultur weitet den Club-Euro auf ganz Deutschland aus: einen Aufschlag von einem Euro auf jedes Ticket, den die teilnehmenden Clubs selbst erheben und in einen gemeinsamen Fonds einzahlen. Der Aufschlag ist keine staatliche Abgabe, und seine steuerliche Einordnung ist weiter offen. Das Pilotprojekt, das ihn ausrollt, wird dagegen sehr wohl mit öffentlichem Geld bezahlt.

Den Start ermöglicht eine Projektförderung der Initiative Musik, wie die Pressemitteilung der Stiftung vom 27. August festhält. Man sollte wissen, was diese Einrichtung ist: Wichtigster Förderer der Initiative Musik ist seit 2007 der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, der BKM. Zora Brändle leitet das Projekt seit dem 1. September, und Clubs können sich bereits anmelden. Entwickelt hat das Modell in Köln die KLUBKOMM, der lokale Verband der Clubs und Veranstalter. Das Pilotprojekt setzt dort an und bei den Treffen mit Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Leipzig. Mit diesen Städten gab es Gespräche; bestätigte Teilnehmer sind sie nicht.

Eine zentrale Inkassostelle gibt es nicht: Eingezogen wird Club für Club. Jeder erhebt den Euro bei seinen Gästen, im Preis enthalten oder gesondert ausgewiesen – das Beispiel der offiziellen FAQ zum Modell lautet „25,00 € Ticket + 1,00 € Club Euro“ –, meldet seine Verkäufe über ein Online-Formular und rechnet vierteljährlich ab. Vom Fonds einer Stadt bleiben 85 % dort und werden unter den kleineren Nehmer-Clubs verteilt; 15 % der Gesamteinnahmen gehen an den Live Music Fund der Stiftung, für strukturelle Maßnahmen und Verwaltung.

Fällig wird er bei Konzerten, Festivals und Tourneen, bei denen der Auftritt im Mittelpunkt steht, bei Veranstaltungen, für die Livemusik wesentlich ist, und bei DJ-Shows, die die Künstler in den Fokus stellen; die reine Diskothek ohne kuratiertes Programm ist nicht automatisch dabei. Wird der Club an Dritte vermietet, weist der Vermieter den Euro gesondert auf der Rechnung aus, und der Veranstalter wird dafür verantwortlich, ihn zu erheben und abzurechnen.

Wie er rechtlich erhoben wird, ist weiter offen, und die FAQ weist darauf hin, dass sie den aktuellen Stand des Konzepts wiedergibt. Geprüft werden zwei Wege: Spende – mit der Möglichkeit, nicht zu zahlen, benanntem Empfänger und ohne Gegenleistung – oder Servicegebühr mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von 7 %. Dieses Opt-out ist Voraussetzung des ersten Weges, keine allgemeine Regel.

Die Branche ist der Politik voraus. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages schlossen am 2. Juni eine Ausarbeitung zu den Livemusikveranstaltern ab, mit einem Kapitel zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine verpflichtende Abgabe in der Branche und einem weiteren zur finanzverfassungsrechtlichen Einordnung einer Abgabe auf Tickets. Es ist die Arbeit eines wissenschaftlichen Dienstes: weder eine Norm noch eine Gesetzesinitiative. Dass sie diese Kompetenz bestätigt, ist die Lesart der Stiftung, nicht die des Dokuments.

Wie die Pressemitteilung selbst festhält, beziffert eine Berliner Studie der Clubcommission den Anteil der befragten Clubs, die ihre Kosten decken, auf 61 %. „Wenn sich nicht einmal in Berlin, bei maximaler Nachfrage, die Clubs tragen, liegt das Problem nicht beim Publikum. Es liegt daran, dass das Finanzierungsmodell der Livekultur nicht mehr trägt“, sagt dort Felix Grädler aus dem Kuratorium der Stiftung.

Der Kontrast zur anderen deutschen Rettungsaktion des Jahres: Auf dem RAW-Gelände in Berlin zahlt der Bezirk eine Million Euro pro Jahr aus öffentlichen Mitteln, damit die Clubs nicht schließen. Hier kommt der Euro aus dem Ticketverkauf, Club für Club, und verteilt wird er von einer Stiftung, die der Verband der Spielstätten selbst, die LiveKomm, mit einer Spende und Eigenmitteln gegründet hat. Doch das Gerüst, das ihn in Gang setzt, bezahlt der Bundeshaushalt: Es ist nicht reine Branche gegen reinen Staat. In Spanien bezifferte das Jahrbuch der APM die Ticketeinnahmen der Livemusik für 2025 auf 807,2 Millionen, 11,24 % mehr als 2024, wobei Madrid und Barcelona 92,2 % des Wachstums auf sich vereinen: Eine so konzentrierte Gesamtzahl sagt nichts über die kleinen Clubs aus.

Quellen

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Preguntas frecuentes

Was genau ist der Club-Euro und wer zahlt ihn?
Es handelt sich um eine Solidarabgabe von einem Euro, die auf jedes Ticket für ein Konzert oder eine vergleichbare Veranstaltung in den Clubs und Spielstätten erhoben wird, die am Modell teilnehmen. Bezahlt wird sie vom Gast beim Ticketkauf, im Preis enthalten oder gesondert ausgewiesen, und jeder Club zieht sie selbst ein: Eine zentrale Inkassostelle gibt es nicht. Entwickelt und etabliert hat das Modell in Köln die KLUBKOMM, der Verband der Clubs und Veranstalter dieser Stadt; die Bundesstiftung LiveKultur weitet es nun als Pilotprojekt auf das ganze Land aus.
Wie wird das eingenommene Geld verteilt?
Von dem Fonds, den die „Geber“-Clubs einer Stadt speisen, bleiben 85 % in dieser Stadt und werden nach einem kapazitätsabhängigen Schlüssel unter den kleineren „Nehmer“-Clubs verteilt, sodass die großen Häuser die kleinen tragen. Die übrigen 15 % der Gesamteinnahmen gehen auf die Bundesebene, an den Live Music Fund der Bundesstiftung LiveKultur, der sie für strukturelle Maßnahmen und die Verwaltungskosten einsetzt. Abgerechnet wird vierteljährlich, und die Clubs melden ihre Verkäufe über ein Online-Formular.
Ist der Club-Euro beim Ticketkauf verpflichtend?
Die rechtliche Einordnung ist noch nicht abgeschlossen, und von ihr hängt die Antwort ab. Die Stiftung prüft zwei Konstruktionen: die Behandlung als Spende, bei der die Freiwilligkeit erkennbar bleiben muss – mit der Möglichkeit, nicht zu zahlen –, der Empfänger benannt sein muss, keine Gegenleistung erfolgen darf und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können müssen; oder die Erhebung als Servicegebühr mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von 7 %, die die FAQ selbst als rechtlich weniger elegant, aber operativ einfacher beschreibt. Die Möglichkeit, nicht zu zahlen, taucht nur als Voraussetzung des ersten Weges auf, nicht als allgemeine Regel des Modells.

Über den Autor

Redacción Futura Tickets

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Elaborado por la Redacción de Futura Tickets con asistencia de IA y revisión editorial humana. Responsable editorial: Alejandro García Cestero. Foto: Zachary DeBottis vía Pexels.

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