Das US-Justizministerium hat den Text der Einigung veröffentlicht, mit der es sein Kartellverfahren gegen Live Nation und Ticketmaster beilegen will. Es sind zwölf Auflagen, und bei der ersten geht es nicht um Geld: Sie würde einen großen Veranstaltungsort, der die Software von Ticketmaster nutzt, dazu verpflichten, seine Primärtickets auch über Marketplaces der Konkurrenz verkaufen zu können.
Was ist passiert
Die Bekanntmachung der Antitrust Division war zur Veröffentlichung im Federal Register am 6. Juli 2026 vorgesehen. Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um das Verfahren, das die Antitrust Procedures and Penalties Act, 15 U.S.C. § 16(b)-(h), der sogenannte Tunney Act, vorschreibt. Dem Gericht liegen drei Dokumente vor: ein am 12. Juni 2026 eingereichter Entwurf eines rechtskräftigen Urteils, eine Stipulation und ein Competitive Impact Statement.
Der Fall lautet United States et al. v. Live Nation Entertainment, Inc., Civil Action No. 1:24-cv-3973-AS, vor dem United States District Court for the Southern District of New York. Am 30. August 2024 reichten die Vereinigten Staaten eine geänderte Klage ein: Sie warf Live Nation Entertainment, Inc. und Ticketmaster L.L.C. vor, gegen die Sections 1 und 2 des Sherman Act, 15 U.S.C. §§ 1-2, sowie mehrere bundesstaatliche Gesetze verstoßen zu haben, «by engaging in anticompetitive conduct in certain ticketing, promotions, and amphitheater markets» – wettbewerbswidriges Verhalten in bestimmten Ticketing-, Promotion- und Amphitheater-Märkten.
Unterschrieben ist die Bekanntmachung von Suzanne Morris, Deputy Director Civil Enforcement Operations. Sie eröffnet eine 60-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen bei der Division selbst, die unter dem Namen der einreichenden Person veröffentlicht und dem Gericht vorgelegt werden. Die National Independent Venue Association setzt diese Frist zwischen dem 6. Juli und dem 4. September 2026 an und zitiert die Bekanntmachung als 91 Fed. Reg. 41330. Die Frist endete am 4. September, und keines der in diesem Beitrag zitierten öffentlichen Dokumente enthält eine spätere Entscheidung des Gerichts.
Die zwölf Auflagen
Die Liste stammt wörtlich aus der Bekanntmachung und ist im Konjunktiv formuliert: Es ist ein Vorschlag, der noch der gerichtlichen Genehmigung bedarf. Die Beklagten würden außerdem einem Monitor mit Befugnissen zur Überwachung der Einhaltung unterstellt.
| Nr. | Auflage |
|---|---|
| 1 | Technologie, die Major Concert Venues mit Ticketmaster-Backend den Verkauf von Primärtickets über Marketplaces Dritter ermöglicht |
| 2 | Lockerung der Exklusivität bestehender Primär-Ticketing-Verträge und Beschränkung bei künftigen Verträgen |
| 3 | Alternative Ticketverkäufer für Promoter und Künstler in den Amphitheatern der Beklagten |
| 4 | Deckelung der Servicegebühren in diesen Amphitheatern |
| 5 | Abgabe der Kontrolle über bestimmte Amphitheater |
| 6 | Zulassung von Auftritten dort für Künstler, die einen anderen Promoter wählen |
| 7 | Verzicht auf exklusive und bevorzugte Vertragsrechte an den Major Concert Venues |
| 8 | Kein Konditionieren, keine Repressalien, keine wettbewerbsschädliche Steuerung von Inhalten |
| 9 | Informations-Firewalls zwischen Ticketmaster und Live Nation |
| 10 | Beendigung der Ticketing-Vereinbarung mit Oak View Group und Verzicht auf ähnliche künftige Vereinbarungen |
| 11 | Weitergabe bestimmter Daten an Künstler |
| 12 | Meldung bestimmter künftiger Übernahmen an die Vereinigten Staaten |
Warum das wichtig ist
Die öffentliche Debatte dreht sich um die Frage der Zerschlagung. Für den Betrieb eines Veranstaltungsorts ändert sich etwas durch Auflage 1.
Ein großer Veranstaltungsort, der mit dem Ticketmaster-Backend verkauft, verkauft dort, wo die Software es zulässt. Auflage 1 verlangt keinen Anbieterwechsel: Sie verlangt, dass die Beklagten die Technologie bauen, mit der genau dieser Veranstaltungsort seine Primärtickets über Marketplaces Dritter vertreiben kann. Das ist eine Produktänderung, keine Sanktion: Die Ticketing-Software wäre konstruktionsbedingt nicht mehr der einzige Kanal.
Die Auflagen 2 und 7 sind das, was das trägt. Außerhalb verkaufen zu können nützt nichts, wenn der Primär-Ticketing-Vertrag es exklusiv ausschließt oder wenn es bevorzugte Rechte am Veranstaltungsort gibt. Die Lockerung bestehender Exklusivität, ihre Beschränkung in neuen Verträgen und der Verzicht auf exklusive und bevorzugte Rechte an den Major Concert Venues sind es, die aus Auflage 1 eine echte Option machen.
Der Rest gliedert sich in Amphitheater (3 bis 6), Verhalten und Firewalls (8 und 9) sowie Kontrolle (10 bis 12).
Was die Einigung nicht berührt
Der Einwand von NIVA betrifft den Umfang: Die Einigung verlangt weder die Trennung von Live Nation und Ticketmaster noch den Verkauf von Ticketmaster, sie rührt nicht an der vertikalen Integration von Ticketing, Promotion, Veranstaltungsorten und Künstlervertretung, und sie erfasst weder Festivals noch Roc Nation. Stephen Parker, Geschäftsführer von NIVA: «A jury found on April 15 that Live Nation is an illegal monopoly. This proposed settlement asks a federal judge to let that monopoly remain virtually intact» – die Jury stellte am 15. April fest, dass Live Nation ein illegales Monopol ist, und die Einigung bittet den Richter, dieses Monopol praktisch unangetastet zu lassen. NIVA bezeichnet den Fall als 1:24-cv-3973 (S.D.N.Y.), vor Richter Arun Subramanian.
Urteil und Einigung teilen sich das Verfahren. Die Bekanntmachung der Antitrust Division führt den Fall als Civil Action No. 1:24-cv-3973-AS, NIVA zitiert ihn als 1:24-cv-3973 (S.D.N.Y.): dieselbe Nummer vor demselben Gericht. Was sich unterscheidet, ist, wer wofür unterschreibt.
Die Einigung wurde vom Justizministerium vorgelegt. Das Urteil vom 15. April 2026 gewann eine von New York angeführte Koalition aus 34 bundesstaatlichen Generalstaatsanwaltschaften: Die Jury stellte fest, dass Ticketmaster illegal ein Monopol im Ticketing der großen Veranstaltungsorte hält, dass Live Nation dasselbe bei den großen Amphitheatern tut und dass es Künstler, die seine Amphitheater nutzen, illegal zwingt, auch seine Promotion zu beauftragen. Letitia James nannte es «a landmark victory», einen historischen Sieg. Die Mitteilung bezifferte den von New Yorkern getragenen Gebühren-Aufschlag auf 1,72 US-Dollar pro Ticket und kündigte an, dass Abhilfemaßnahmen und Sanktionen in einem separaten Verfahren ohne Jury festgelegt würden.
Dass die geänderte Klage vom 30. August 2024 sich neben dem Sherman Act auch «as well as several State laws» berief, erklärt, warum die beiden Verfahrenswege nebeneinander bestehen. Wie genau beide Verfahren innerhalb desselben Prozesses zusammenspielen, dokumentieren diese Quellen nicht, und das wird hier auch nicht rekonstruiert: Belegt ist, dass die Genehmigung der Einigung nach dem Tunney Act beim Gericht liegt. Nicht mit einem der beiden Verfahrenswege zu verwechseln ist die Klage der FTC, die tatsächlich ein eigenständiges Verfahren ist.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie Ihren Ticketing-Vertrag auf Exklusivitätsklauseln und bevorzugte Verlängerungsrechte. Das sind die Klauseln, die Auflagen 2 und 7 angreifen, und sie entscheiden, ob Ihr Primär-Inventar über einen anderen Kanal laufen kann.
- Fragen Sie Ihren Anbieter, ob sich Ihr Primärverkauf über einen fremden Marketplace vertreiben lässt – und zu welchem Preis. Das ist heute seine Produktentscheidung, nicht Ihre: Dort zeigt sich, was es sonst noch gibt.
- Verlassen Sie sich nicht auf im Umlauf befindliche Zahlen: Die Gebührendeckelung aus Auflage 4 steht in der Bekanntmachung ohne Prozentangabe, und die abzugebenden Amphitheater sind nur als «bestimmte» bezeichnet. Für bereits geltende Regeln der Weg über die Gesetzgebung: Kalifornien und spekulative Tickets.
