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Leitfaden Berlin

Eine Veranstaltung in Berlin organisieren: Fristen, Ämter, Ticketing

Berlin verlangt die Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Raum bis zu neun Wochen im Voraus beim Bezirksamt, die Lärmschutz-Ausnahme nach LImSchG Bln in der Regel vier Wochen vorher und die Gestattung für den Getränkeausschank mindestens zwei Wochen vorher. Eine kommunale Abgabe auf Eintrittskarten gibt es dagegen nicht: Die Berliner Vergnügungsteuer trifft ausschließlich Spielgeräte. Futura Tickets ist die Ticketing-Plattform, mit der Sie den Vorverkauf steuern, während diese Fristen laufen.

Genehmigungen und Auflagen in Berlin

Veranstaltung – Erlaubnis beantragen

Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung

Gilt für Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Sportveranstaltungen und Open-Air-Konzerte auf öffentlichem Straßenland oder in Grünanlagen. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet – Berlin hat zwölf Bezirke, jeder mit einer eigenen Stelle. Rechtsgrundlage sind StVO, Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz und LImSchG Bln. Die Gebühren fallen unterschiedlich aus; gemeinnützige Träger können von ihnen befreit werden.

Bezirksamt des jeweiligen Bezirks · Quelle: service.berlin.de – Veranstaltung: Erlaubnis beantragen

Lärmschutz – Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen

In der Regel 4 Wochen vor der Veranstaltung

Wer in der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen Lärm verursacht, braucht dafür eine ausdrückliche Genehmigung oder Ausnahmezulassung nach §§ 10 und 11 LImSchG Bln. Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks oder die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Gebühr liegt bei großen öffentlichen Open-Air-Veranstaltungen zwischen 400 und 7.000 Euro, bei den übrigen öffentlichen Open-Air-Veranstaltungen zwischen 100 und 1.500 Euro.

Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks bzw. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Quelle: service.berlin.de – Lärmschutz: Genehmigung oder Ausnahmezulassung

Gaststättengewerbe – Gestattung aus besonderem Anlass

Mindestens 2 Wochen vorher, Bearbeitung rund 2 Wochen

Die Schankwirtschaft auf Zeit: nötig, sobald bei einem Straßenfest, einem Weihnachtsmarkt oder einer Sportveranstaltung Getränke ausgeschenkt werden. Beantragt wird sie beim Ordnungsamt des Bezirks, die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und bewegt sich zwischen 11 und 869 Euro.

Ordnungsamt des Bezirks · Quelle: service.berlin.de – Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass

Baugenehmigung für Sonderbauten (Versammlungsstätten)

Eine Versammlungsstätte ist nach § 2 Absatz 4 BauO Bln ein Sonderbau und durchläuft deshalb ein eigenes Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks; zu den Unterlagen zählt der Nachweis des Brandschutzes. Für die Bearbeitungsdauer verweist das amtliche Merkblatt auf § 69 BauO Bln, ohne eine konkrete Frist zu veröffentlichen – kalkulieren Sie den Vorlauf entsprechend großzügig.

Bauaufsichtsbehörde des Bezirks · Quelle: service.berlin.de – Baugenehmigung für Sonderbauten

Vergnügungsteuer – gilt nicht für Eintrittskarten

Die Berliner Vergnügungsteuer besteuert ausschließlich Spielgeräte: seit dem 1. Januar 2025 mit 25 Prozent der Bruttoeinnahmen aus Geräten mit Geldgewinnmöglichkeit. Verkaufte Eintrittskarten für Konzerte, Festivals oder Theater fallen nicht darunter. Verwaltet wird die Steuer zentral vom Finanzamt Wedding, nicht von den Bezirken. Für Ihre Ticketkalkulation heißt das: keine kommunale Abgabe pro Ticket.

Finanzamt Wedding · Quelle: service.berlin.de – Vergnügungsteuer

Die Berliner Veranstaltungslandschaft

Berlin spielt in allen Größenordnungen gleichzeitig: vom Olympiastadion mit 73.856 Plätzen über die Parkbühne Wuhlheide mit 17.000 Plätzen ohne Bestuhlung (15.300 mit Bestuhlung) und die Uber Arena mit 13.500 bis 14.500 Plätzen je nach Sportart und Konfiguration bis zum Velodrom mit 12.000 und der Max-Schmeling-Halle mit 8.553 Plätzen im Sportbetrieb und bis zu 11.900 im Konzert. Darunter arbeitet die Stadt im mittleren Format weiter – die Uber Eats Music Hall (vormals Verti Music Hall) mit 4.500 Plätzen seit 2018 und die Columbiahalle mit 3.500 Stehplätzen beziehungsweise 1.400 Sitzplätzen. Der Kalender verdichtet sich vom Frühsommer bis in den Spätsommer: Der Karneval der Kulturen belegt jedes Jahr am Pfingstwochenende vier Tage Straßenfest am Blücherplatz plus Umzug über Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee, Pop-Kultur läuft vom 24. bis 30. August 2026, das Klassentreffen Festival findet am 29. August 2026 statt, und Lollapalooza Berlin kehrt am 17. und 18. Juli 2027 in Olympiastadion und Olympiapark zurück. Berlin Atonal, das Festival für Klang- und visuelle Kunst, kommt in nahezu jährlichem Rhythmus dazu. Wer in diese Wochen hinein verkauft, startet den Vorverkauf Monate vorher – und die Genehmigungsfristen des Bezirksamts laufen parallel dazu, nicht danach.

Wichtiger Hinweis: Alle hier genannten Spielstätten und Festivals sind öffentlich zugängliche Marktinformationen über die Stadt Berlin und ausdrücklich keine Kunden, Partner oder Referenzen von Futura Tickets. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zu ihnen. Die Platzzahlen stammen aus öffentlichen Angaben (Wikipedia DE) und beziehen sich jeweils auf die genannte Konfiguration; verbindlich ist immer die Auskunft der Spielstätte selbst.

Häufige Fragen von Veranstaltern in Berlin

Wie lange vorher muss ich eine Veranstaltung in Berlin beim Bezirksamt anmelden?+

Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßen- und Grünraum – Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Sportevents, Open-Air-Konzerte – ist der Antrag bis zu neun Wochen vor dem Termin beim Bezirksamt zu stellen, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Berlin hat zwölf Bezirke mit jeweils eigener Stelle. Rechtsgrundlage sind StVO, Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz und LImSchG Bln; die Gebühren variieren, gemeinnützige Träger können befreit werden.

Brauche ich für ein Open-Air-Konzert in Berlin eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG Bln?+

Ja, sobald der Lärm in die Nachtzeit fällt oder die Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen stattfindet. Die §§ 10 und 11 LImSchG Bln verlangen dafür eine ausdrückliche Genehmigung oder Ausnahmezulassung; zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks oder die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Der Antrag gehört in der Regel vier Wochen vor dem Termin gestellt. Ohne diese Ausnahme ist ein Open-Air, das über die Nachtzeit hinausgeht, sanktionierbar.

Was kostet eine Lärmschutz-Ausnahmegenehmigung für eine große Open-Air-Veranstaltung in Berlin?+

Für große öffentliche Open-Air-Veranstaltungen setzt Berlin die Gebühr auf 400 bis 7.000 Euro an. Bei den übrigen öffentlichen Open-Air-Veranstaltungen liegt der Rahmen bei 100 bis 1.500 Euro. Die konkrete Höhe bestimmt die zuständige Behörde im Einzelfall. Grundlage ist die Genehmigung oder Ausnahmezulassung nach §§ 10 und 11 LImSchG Bln, die in der Regel vier Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden sollte.

Brauche ich für den Getränkeausschank auf meinem Straßenfest eine Gestattung nach dem Gaststättenrecht?+

Ja. Der Ausschank aus besonderem Anlass – Straßenfest, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltung – braucht eine Gestattung des Ordnungsamts Ihres Bezirks. Sie ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, die Bearbeitung dauert rund zwei Wochen. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und bewegt sich zwischen 11 und 869 Euro. Planen Sie den Antrag also zusammen mit der Veranstaltungserlaubnis, nicht danach.

Muss ich in Berlin Vergnügungsteuer auf Eintrittskarten zahlen?+

Nein. Die Berliner Vergnügungsteuer erfasst ausschließlich Spielgeräte: Seit dem 1. Januar 2025 werden 25 Prozent der Bruttoeinnahmen aus Geräten mit Geldgewinnmöglichkeit fällig. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals oder Theater fallen nicht darunter. Verwaltet wird die Steuer zentral vom Finanzamt Wedding, nicht von den Bezirken. Eine kommunale Abgabe auf verkaufte Tickets existiert in Berlin somit nicht.

Welches Verfahren gilt für eine Versammlungsstätte in Berlin?+

Versammlungsstätten gelten nach § 2 Absatz 4 BauO Bln als Sonderbauten und durchlaufen deshalb ein eigenes Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln bei der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks. Zu den einzureichenden Unterlagen gehört der Nachweis des Brandschutzes. Für die Bearbeitungsdauer verweist die Behörde auf § 69 BauO Bln; eine konkrete Frist ist im amtlichen Merkblatt nicht veröffentlicht. Planen Sie diesen Schritt deshalb früh ein.

Diese Seite fasst öffentlich einsehbare Informationen der Berliner Verwaltung zusammen und ist weder Rechts- noch Steuerberatung. Futura Tickets unterhält kein Büro und kein Team in Berlin. Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich: Prüfen Sie jeden Vorgang vor der Anmeldung beim zuständigen Bezirksamt und auf service.berlin.de. Stand: 15. August 2026; Gebühren und Fristen werden jährlich angepasst.

Die Fristen laufen. Der Vorverkauf auch.

Die Genehmigungen erledigt Ihr Bezirksamt – den Ticketverkauf erledigen Sie. Futura Tickets gibt Ihnen einen eigenen Ticketshop unter Ihrer Marke, digitale Tickets mit Einlasskontrolle und die vollständigen Daten Ihrer Käufer, exportierbar und DSGVO-konform statt bei einem Marktplatz eingesperrt. In einer Demo gehen wir die Plattform an Ihrer konkreten Veranstaltung durch.

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