Veranstaltung – Erlaubnis beantragen
Antrag bis zu 9 Wochen vor der VeranstaltungGilt für Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Sportveranstaltungen und Open-Air-Konzerte auf öffentlichem Straßenland oder in Grünanlagen. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet – Berlin hat zwölf Bezirke, jeder mit einer eigenen Stelle. Rechtsgrundlage sind StVO, Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz und LImSchG Bln. Die Gebühren fallen unterschiedlich aus; gemeinnützige Träger können von ihnen befreit werden.
Bezirksamt des jeweiligen Bezirks · Quelle: service.berlin.de – Veranstaltung: Erlaubnis beantragen